Bis zu 1.750 € Zuschuss
für Ihre Beratung.
incvis ist beim BAFA als Berater zugelassen. Als kleines oder mittleres Unternehmen bekommen Sie in der Pfalz bis zu 50 % der Beratungskosten erstattet – gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung. Ich sage Ihnen vorab kostenlos, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
Gefördert wird das Denken –
nicht das Bauen.
Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" (ESF Plus) bezuschusst Beratungsleistungen: die Analyse Ihrer Lage, einen schriftlichen Maßnahmenplan, eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Die spätere Umsetzung – Website, KI-Workflow, Software – ist davon getrennt und nicht Teil der Förderung.
Das passt zu meiner Arbeitsweise: Ich trenne Beratung und Umsetzung ohnehin sauber. Sie bekommen einen Bericht, mit dem Sie die nächsten Schritte selbst steuern – bei mir oder bei einem anderen Dienstleister.
Was die Förderung konkret bedeutet.
Die Zahlen für die Pfalz (alte Bundesländer). Maßgeblich ist immer der BAFA-Bescheid im Einzelfall – die Zulassung als Berater liegt vor.
50 % Fördersatz
In der Pfalz werden 50 % der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Bemessungsgrundlage ist das in Rechnung gestellte Honorar, gedeckelt auf max. 3.500 € netto.
Bis zu 1.750 € Zuschuss
Bei voller Ausschöpfung der Bemessungsgrundlage (3.500 € netto) sind das 1.750 € Zuschuss – Ihr Eigenanteil liegt dann bei 1.750 € netto.
Mehrfach nutzbar
Bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr, max. fünf in der Laufzeit des Programms. Eine Beratung umfasst höchstens fünf Beratungstage.
Das Programm ist befristet. Aktuell ist eine Förderung bis Ende 2026 gesichert; was danach kommt, ist offen – ein Förderversprechen darüber hinaus gibt es nicht. Wer die Förderung nutzen will, sollte das Vorhaben 2026 angehen.
Wie Sie an den Zuschuss kommen.
Die Reihenfolge ist vom BAFA vorgegeben. Ein Punkt ist entscheidend: Der Beratungsvertrag darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA geschlossen werden – vorher beginnen heißt, die Förderung zu verlieren. Darauf achte ich mit Ihnen.
Förderfähigkeits-Prüfung: Sie schildern kurz Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben, ich sage Ihnen ehrlich, ob das förderfähig ist und ob sich der Aufwand lohnt. Kein Mandat, keine Kosten. Erst danach starten die Schritte unten.
Antrag über die Leitstelle
Den Antrag stellen Sie als Unternehmen über eine BAFA-Leitstelle (z. B. DIHK) – nicht ich. Ich unterstütze Sie bei den Unterlagen, damit nichts Förderschädliches passiert.
Informationsschreiben abwarten
Das BAFA prüft und schickt Ihnen ein Informationsschreiben. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Beratung beginnen – der Vertrag zählt bereits als Beginn.
Beratungsvertrag
Jetzt – und keinen Tag früher – schließen wir den Beratungsvertrag. Fester Umfang, fester Preis, klare Trennung von Beratung und späterer Umsetzung.
Durchführung der Beratung
Analyse, Ziele, Empfehlungen – strukturiert nach meinem QM-Handbuch. Höchstens fünf Beratungstage; jeder Tag mit Datum und Stunden dokumentiert, wie das BAFA es verlangt.
Bericht & Maßnahmenplan
Sie erhalten einen beidseitig unterschriebenen Beratungsbericht mit Analyse, Schwachstellen und einem detaillierten Maßnahmenplan – anbieterneutral, ohne Verkaufsabsicht.
Verwendungsnachweis
Innerhalb von sechs Monaten reichen Sie Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis bei der Leitstelle ein. Die Unterlagen bereite ich so vor, dass sie vollständig sind.
Auszahlung des Zuschusses
Das BAFA zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus – nicht an mich. Die Beratung haben Sie regulär bezahlt, der Zuschuss reduziert Ihre tatsächlichen Kosten.
Umsetzung – optional, separat
Mit dem Maßnahmenplan in der Hand entscheiden Sie frei, was umgesetzt wird und durch wen. Wenn Sie wollen, übernehme ich das als eigenes Projekt – ungefördert und transparent kalkuliert.
Wo die Förderung besonders trägt.
Die Förderung steht jedem antragsberechtigten KMU offen. Für einzelne Branchen habe ich den typischen Engpass bereits durchdacht – hier wird die geförderte Beratung besonders konkret.
Hausverwaltungen
Überlastete Verwaltungen, die Mandate abgeben statt zu skalieren – die geförderte Beratung deckt auf, wo die Schadens- und Mailflut Kapazität frisst, und liefert einen konkreten Maßnahmenplan. Förderung für Hausverwaltungen ansehen →
Ihr Betrieb ist nicht dabei?
Kein Problem – die Förderung ist branchenoffen. Schildern Sie mir in der kostenlosen Förderfähigkeits-Prüfung Ihre Situation, und ich sage Ihnen, ob und wo sich eine geförderte Beratung lohnt.
Zugelassen und dokumentiert.
BAFA-zugelassen
incvis ist im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" (ESF Plus) als Berater registriert (UBF 228905, gelistet seit Juni 2026).
QMB-zertifizierte Methodik
Zertifizierter Qualitätsbeauftragter (TÜV Rheinland / PersCert, Nr. 3349483). Beratungsablauf, Dokumentation und Beschwerdemanagement in einem versionierten QM-Handbuch festgehalten.
Beratung ≠ Verkauf
Der geförderte Bericht ist anbieterneutral. Ob Sie die Umsetzung bei mir oder anderswo machen, entscheiden Sie frei – die Förderung verlangt genau diese Trennung, und ich halte sie ein.
Was Unternehmen vorher fragen.
01 Bekomme ich die Förderung garantiert?
Nein – garantieren kann das niemand. Über den Antrag entscheidet das BAFA im Einzelfall. Was feststeht: Ich bin als Berater zugelassen, und in der Förderfähigkeits-Prüfung sage ich Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen, bevor Sie Aufwand investieren.
02 Wer stellt den Antrag – Sie oder ich?
Den Antrag stellen Sie als Unternehmen selbst, über eine BAFA-Leitstelle. Das ist so vorgeschrieben. Ich unterstütze Sie bei den Unterlagen und achte darauf, dass die Reihenfolge stimmt – vor allem, dass kein Vertrag vor dem Informationsschreiben geschlossen wird.
03 Was kostet mich die Beratung am Ende wirklich?
Bei voller Ausschöpfung: 3.500 € netto Beratungshonorar, davon 50 % Zuschuss – Ihr Eigenanteil liegt bei 1.750 € netto. Sie zahlen das Honorar regulär, der Zuschuss wird Ihnen nach dem Verwendungsnachweis ausgezahlt. Die spätere Umsetzung ist separat und nicht in diesem Betrag enthalten.
04 Wie lange gibt es die Förderung noch?
Das Programm ist befristet. Gesichert ist die Förderung aktuell bis Ende 2026 – was danach kommt, steht nicht fest. Ein Versprechen über 2026 hinaus gebe ich bewusst nicht. Wer die Förderung nutzen will, sollte das Vorhaben dieses Jahr starten.
05 Können Sie mir mit der Förderung die Umsetzung bezahlen?
Nein, und das wäre auch nicht zulässig. Gefördert wird ausschließlich die Beratung – also Analyse und Maßnahmenplan. Die Umsetzung (Website, KI-Workflow, Software) ist davon getrennt und nicht förderfähig. Diese Trennung ist Pflicht, und ich halte sie sauber ein.
Prüfen wir, ob Sie förderfähig sind.
Zwei, drei Sätze zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Vorhaben reichen. Ich sage Ihnen ehrlich, ob eine geförderte Beratung in Ihrer Lage Sinn ergibt – ohne Kosten, ohne Nachfassen.
Oder direkt anrufen: +49 172 140 1272